Deutsche Bahn
Germany
Deutsche Bahn — ICE, IC und Regionalzüge in ganz Europa
Mehr erfahren →Nach der EU-Verordnung 1371/2007 haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr internationaler Zug 60+ Minuten zu spät ankommt — oder wenn Ihre Reise ausfällt. Wir helfen Fahrgästen in ganz Europa.
Von internationalen Hochgeschwindigkeitsstrecken bis zu grenzüberschreitenden Regionalzügen — wenn EU-Bahnpassagierrechte gelten, können wir helfen.
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Deutsche Bahn — ICE, IC und Regionalzüge in ganz Europa
Mehr erfahren →France
Französischer Staatsbahn — TGV, Intercités und grenzüberschreitende Hochgeschwindigkeit
Mehr erfahren →Spain
Spanische Staatsbahn — AVE-Hochgeschwindigkeit und internationale Strecken
Mehr erfahren →Italy
Italienische Staatsbahn — Frecciarossa, Frecciargento und internationale EC-Züge
Mehr erfahren →Switzerland
Schweizerische Bundesbahnen — internationale Verbindungen in alle angrenzenden EU-Länder
Mehr erfahren →International
Internationaler Hochgeschwindigkeitsdienst — London, Paris, Brüssel, Amsterdam, Köln
Mehr erfahren →War Ihr Zug 60+ Minuten zu spät am Ziel oder ausgefallen? EU-Regeln können Ihnen Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung geben.
Laden Sie Ihr Ticket und Ihre Reisedaten über unser sicheres Portal hoch. Es dauert nur wenige Minuten.
Wir bearbeiten den Vorgang mit dem Bahnunternehmen. Bei Erfolg erhalten Sie Ihre Entschädigung. Kein Erfolg = keine Kosten.
EU-Regeln zu Bahnpassagierrechten gelten für die meisten Reisen innerhalb der EU, einschließlich internationaler grenzüberschreitender Züge zwischen EU-Ländern. Unternehmen wie Deutsche Bahn, SNCF, Renfe und Trenitalia müssen Sie bei Störungen über Ihre Rechte informieren.
Kommen Sie 60 Minuten oder mehr zu spät am Ziel an — wegen Verspätung oder Ausfall — können Sie Anspruch auf 25 % des Ticketpreises (1–2 Stunden Verspätung) oder 50 % (2+ Stunden) haben.
Sie können auch Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung, Umleitung, Verpflegung, Unterkunft und alternatives Transportmittel haben. Fristen variieren je nach Land — reichen Sie so schnell wie möglich ein.
| Ankunftsverspätung | Entschädigung |
|---|---|
| 60–119 Minuten | 25 % des Ticketpreises |
| 120+ Minuten | 50 % des Ticketpreises |
| Ausfall (60+ Min. Verspätung bei Ankunft) | 25 % oder 50 % (siehe oben) |
Basierend auf EU-Verordnung (EG) Nr. 1371/2007
Sie können Entschädigung geltend machen, wenn Sie 60 Minuten oder mehr zu spät am Ziel ankommen. Bei Ausfällen gelten dieselben Schwellenwerte, wenn die Weiterreise 60+ Minuten Verspätung hat. Außergewöhnliche Umstände (z. B. extremes Wetter) können das Unternehmen von der Entschädigung befreien, aber Umleitungs- und Assistenzrechte bleiben bestehen.
EU-Bahnpassagierrechte gelten für die meisten Unternehmen innerhalb der EU, einschließlich Deutsche Bahn, SNCF, Renfe, Trenitalia, NS, Eurostar und viele andere. Einige Inlands- oder Touristendienste können ausgenommen sein — wir prüfen jede Forderung einzeln.
Die Entschädigung beträgt 25 % des Ticketpreises bei 60–119 Minuten Verspätung und 50 % bei 120 Minuten oder mehr. Dies ist getrennt von einer möglichen Ticketrückerstattung, wenn Sie nicht reisen.
Sie sollten innerhalb von 3 Monaten nach dem Vorfall beim Bahnunternehmen Beschwerde einlegen. Nationale Verjährungsfristen für Gerichtsverfahren variieren. Wir empfehlen eine schnelle Einreichung.
Die Prüfung und Einreichung ist kostenlos. Wir berechnen nur eine Provision bei erfolgreicher Forderung — kein Erfolg = keine Kosten.
Ihr Zugticket oder Ihre Buchungsbestätigung (mit Buchungsnummer) und ggf. Nachweis der Verspätung oder des Ausfalls. Diese können Sie direkt über unser Portal hochladen.
Die Schweiz ist nicht in der EU, aber viele internationale SBB-Reisen von/nach EU-Ländern fallen unter bilaterale Abkommen oder EU-Regeln für den EU-Anteil. Kontaktieren Sie uns mit Ihren Reisedaten.
Die Einreichung dauert nur wenige Minuten. Kein Erfolg = keine Kosten.
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